Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
wie angekündigt erhalten Sie nachstehend weitere Hinweise und E-Mail-Adressen,
die Sie über Fördermittel des Bundes informieren sollen und die zur eigenen
Existenzsicherung beantragt und abgerufen werden können.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schäfer
Förderdatenbank des Bundes
(Stand: 1. April 2020)
Die Förderdatenbank des Bundes bietet einen Überblick über Förderprogramme
des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Nutzen Sie die
Suchfunktion und durchforsten Sie das aktuelle Förderangebot – passgenau
für Ihr Vorhaben. Welche Förderprogramme gibt es, um Unternehmen in
Deutschland im Bedarfsfall zu unterstützen?
Das aktuelle Förderangebot im Überblick
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
(Stand: 3. April 2020)
Um die Menschen davor zu bewahren, in eine existenzielle Notlage zu
geraten, wurde der Zugang zur Grundsicherung vereinfacht. Wer zwischen dem
1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der
Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu
verfügen, darf Erspartes behalten. Für die Dauer von 6 Monaten werden
folgende Leistungen schnell und unbürokratisch gewährt:
• Die Vermögensprüfung wird wesentlich vereinfacht
• Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe
anerkannt (für den Zeitraum ab Antragsstellung). Damit ist der Verbleib in
der Wohnung erst einmal gesichert.
• Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht
aufgegeben werden.
• Um den Kinderzuschlag zu erhalten, werden nicht mehr Einkommensnachweise
der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der
Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung.
Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen
Einkommensverlust erlitten haben.
Mehr Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales.
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