Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
die NRW-Soforthilfe 2020 wurde durch die Landesregierung beschlossen und
kann von betroffenen Unternehmern ab Freitag, 27.03.2020, 12:00 Uhr, über folgende Adresse
(ausschließlich online) beantragt werden:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Wir empfehlen Ihnen, sich die auf der Seite bereitgestellten Informationen
(inklusive des umfassenden Frage- und Antwortbereichs) gründlich
durchzulesen.
Es ist davon auszugehen, dass der Service unter Umständen aufgrund des
großen Andrangs vorübergehend nicht erreichbar sein wird. Seien Sie aber
unbesorgt: Anträge können bis zum 30.04.2020 gestellt werden. Bund und
Land sichern zu, ausreichend Mittel für alle berechtigten Unternehmer
bereitstellen zu können.
Neue Informationen sowie eine Zusammenfassung der bisherigen Maßnahmen und
Optionen zur Soforthilfe durch den Bund und die Landesregierung,
einschließlich eines Verweises auf die zuständigen Stellen und
Ansprechpartner, finden Sie hier:
https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schäfer
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