EEG-Reform: Kostensteigerungen gerade für im KMU Bereich befürchtet
21. März 2014
Der zur Zeit der Bundesregierung vorliegende Reformvorschlag für das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist nach Sicht des Bundes der Selbständigen Hessen nicht dafür geeignet, die Kostensteigerung der vergangenen Jahre zu durchbrechen. Besonders gilt dies beim Ausbau erneuerbarer Energien für die kommenden Jahre. Dadurch wird für die KMUs sicherlich nicht der Anstieg der stetig steigenden Stromkosten gestoppt werden.
„Die Erneuerbaren Energien sind richtig und inzwischen auch akzeptiert“, so der hessische BDS Landesvorsitzende Heinrich Dittmann. Es ist jedoch sehr bedenklich, dass die Bundesregierung trotzdem an der Umlageförderung, wie auch der garantierten Einspeisevergütung, sowie am bisherigen Einspeisevorrang für die erneuerbaren Energien festhalten will.
Diese irrwitzige Garantievergütung auch weiterhin über zwei Jahrzehnte festzuschreiben ist, gerade wegen des erreichten Ausbaugrades, nicht mehr zwingend erforderlich. Stattdessen sollte über andere, zum Teil einmalige, Investitionszuschüsse oder auch zinsgünstige Kredite nachgedacht werden. Dittmann richtet seine Bitte an die Politik, die Entwicklung der Energiekosten nicht aus dem Auge zu verlieren.
Gerade für Handwerker, Handel und viele kleinere Unternehmen, aber auch den Privatverbraucher muss es spürbare Entlastungen seitens der Stromerzeugungskosten geben, so der hessische BDS –Landesvorsitzende.
Als einen sinnvollen Weg bezeichnete Dittmann die Senkung der Stromsteuer. Ausnahmen für Unternehmen dürfte es nur dann geben, wenn Firmen grundsätzlich und ausschließlich im internationalen Wettbewerb stehen, „sonst darf es keinerlei Ausnahmen geben“. Wer jetzt immer noch auf das EU-Beihilfeverfahren warten will, der wird noch lange warten können. (JJ)